§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Status von Luxiety
(1) Die Luxiety GmbH (nachfolgend „Luxiety“) bietet Dienstleistungen im Bereich der exklusiven Luftfahrt sowie der Organisation von High-End-Reiseservices an.
(2) Status bei Einzelflugleistungen (Vermittlung): Vermittelt Luxiety ausschließlich einzelne Flugleistungen (insbesondere Privatjet-Charterflüge, geteilte Privatjetflüge, geteilte Empty-Leg-Flüge, Semi-Privatjetflüge oder einzelne Linienflugtickets), tritt Luxiety ausschließlich als Vermittlerin auf. Der Beförderungsvertrag kommt in diesen Fällen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und der ausführenden Fluggesellschaft bzw. dem Operator zustande. Luxiety betreibt selbst keine Luftfahrzeuge und ist kein Luftfahrtunternehmen (Carrier).
(3) Status bei Pauschalreisen (Veranstaltung): Tritt Luxiety als Reiseveranstalterin auf, liegt eine Pauschalreise vor. Dies ist dann der Fall, wenn Luxiety für den Kunden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z. B. eine Flugleistung kombiniert mit einer Beherbergung, einem Transfer oder signifikanten Concierge-/Zusatzleistungen) für den Zweck derselben Reise im eigenen Namen zu einem Gesamtreisepreis bündelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB).
(4) Diese AGB gelten für alle Verträge, Vermittlungen und geschäftlichen Beziehungen der Luxiety GmbH gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B).
§ 2 Definition der Flugkategorien (Reine Vermittlung)
(1) Im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit unterscheidet Luxiety folgende Flugkategorien, bei denen Luxiety zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der Beförderung wird:
a) Privatjet-Charter: Vermittlung eines individuell gecharterten Privatjetfluges nach den spezifischen Anforderungen des Kunden bei einem lizenzierten Operator.
b) Geteilte Privatjetflüge: Vermittlung eines Fluges, an dem mehrere voneinander unabhängige Kunden gemeinsam teilnehmen und der Gesamtflugpreis anteilig aufgeteilt wird.
c) Empty-Leg-Flüge: Vermittlung bereits geplanter Positionierungsflüge eines Luftfahrtunternehmens, an ein Kunde teilnimmt.
d) Geteilte Empty-Leg-Flüge: Vermittlung bereits geplanter Positionierungsflüge eines Luftfahrtunternehmens, an denen mehrere Kunden gemeinsam teilnehmen.
e) Semi-Privatjet-Flüge: Vermittlung von Flügen über vertraglich angebundene Anbieter mit festgelegten Strecken und Flugzeiten.
f) Linienflug-Vermittlung: Vermittlung von einzelnen Linienflugtickets über angeschlossene globale Buchungssysteme (GDS) und Vertriebspartner.
§ 3 Pauschalreisen und Veranstaltungsleistungen
(1) Eine Pauschalreise im Sinne des § 1 Abs. 3 liegt nur dann vor, wenn die Bündelung der Reiseleistungen vor Vertragsschluss erfolgt und von Luxiety als abgestimmtes Gesamtpaket im eigenen Namen angeboten wird.
(2) Bucht der Kunde eine solche Pauschalreise, ist Luxiety verpflichtet, dem Kunden vor der Zahlung des Reisepreises einen gesetzlich vorgeschriebenen Reisesicherungsschein (Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB) zu übergeben. Ohne Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung oder Restzahlung auf den Pauschalreisepreis nicht fällig.
(3) Soweit Luxiety als Reiseveranstalterin agiert, wird die Umsatzsteuer für die enthaltenen Reiseleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben der Margenbesteuerung für Reiseleistungen (§ 25 UStG) ermittelt. Ein Ausweis der Umsatzsteuer auf diese Positionen erfolgt in der Rechnung an den Kunden nicht; ein Vorsteuerabzug ist für B2B-Kunden insoweit ausgeschlossen.
§ 4 Zustandekommen der Verträge und Buchungsablauf
(1) Angebote von Luxiety: Alle Angebote von Luxiety, ob für Einzelflüge oder Pauschalreisen, sind bis zur endgültigen Bestätigung und Festbuchung freibeibend und unverbindlich. Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Fluggeräts, der Flughafen-Slots sowie der Kapazitäten von Hotels oder sonstigen Leistungsträgern.
(2) Zustandekommen bei Einzelflugleistungen (Vermittlung):
Der Kunde gibt mit seiner Bestätigung des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger oder Buchungslink) einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung ab.
Der Vermittlungsvertrag mit Luxiety kommt mit dieser Bestätigung zustande.
Der Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft/dem Operator kommt jedoch erst in dem Moment zustande, in dem Luxiety die verbindliche Buchungsbestätigung des ausführenden Luftfahrtunternehmens an den Kunden weiterleitet oder Luxiety die Buchung im Namen des Kunden gegenüber dem Operator final bestätigt.
(3) Zustandekommen bei Pauschalreisen (Veranstaltung):
Mit der Bestätigung des Pauschalreise-Angebots in Textform bietet der Kunde Luxiety den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen oder elektronischen Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) durch Luxiety beim Kunden zustande.
Gleichzeitig mit der Reisebestätigung wird Luxiety dem Kunden den gesetzlich vorgeschriebenen Reisesicherungsschein (§ 3 Abs. 2) übermitteln.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden und Passagierdaten
(1) Richtigkeit der Daten: Der Kunde ist verpflichtet, Luxiety bereits bei der Buchungsanfrage, spätestens jedoch unverzüglich nach Vertragsschluss, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Daten und Dokumente vollständig und korrekt in Textform zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Vollständige und korrekte Passagiernamen (exakt wie im Ausweisdokument aufgeführt), Geburtsdaten und Nationalitäten.
Gültige Pass- oder Personalausweisdaten (inklusive Ablaufdatum).
Genaue Angaben zu Gepäckmengen, Gepäckmaßen und eventuellem Sonder- oder Sperrgepäck.
Angaben zu besonderen Anforderungen (z. B. medizinische Einschränkungen, reduzierte Mobilität, Mitnahme von Haustieren oder spezielle Diätwünsche beim Catering).
(2) Folgen von Fehlern: Nachträgliche Änderungen der Passagier- oder Flugdaten nach erfolgter Buchung sind gesondert abzustimmen. Der Kunde trägt alle hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Umbuchungsgebühren der Airlines oder Operators). Luxiety übernimmt keine Garantie, dass nachträgliche Änderungen durch die Leistungsträger überhaupt realisiert werden können.
(3) Einreise-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen: Der Kunde ist selbst und eigenverantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Einreise-, Zoll-, Visa-, Pass- und Gesundheitsbestimmungen (z. B. Impfungen oder Einreiseformulare) der jeweiligen Abflugs-, Transit- und Zielländer verantwortlich. Dies gilt sowohl für den Kunden selbst als auch für alle von ihm angemeldeten Passagiere. Luxiety haftet nicht für Schäden oder Beförderungsverweigerungen, die aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren.
§ 6a Sonderbedingungen für geteilte Privatjetflüge (Shared Flights)
(1) Bei geteilten Privatjetflügen handelt es sich um Flüge, die zu festen oder flexiblen Zeiten geplant werden und an denen mehrere voneinander unabhängige Reisepartner teilnehmen.
(2) Der individuelle Flugpreis pro Sitzplatz/Passagier basiert auf der verbindlichen Teilnahme sämtlicher beteiligter Parteien. Der Gesamtflug wird nur durchgeführt, sofern alle Teilnehmer ihre Buchung verbindlich bestätigen und vollständig bezahlen.
(3) Mit Annahme des Angebots durch den Kunden erklärt dieser seine verbindliche Teilnahme an dem geteilten Flug.
(4) Eine Stornierung oder ein Rücktritt nach Angebotsannahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Im Falle einer Stornierung, eines Rücktritts oder eines Nichterscheinens (No-Show) bleibt der Kunde zur Zahlung von 100 Prozent des vereinbarten Flugpreises verpflichtet.
(5) Diese Sonderregelung dient dem Schutz der übrigen Mitreisenden, da ein Rücktritt einer einzelnen Partei die Durchführung des Gesamtfluges gefährden oder zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Mehrbelastung der verbleibenden Teilnehmer führen würde.
(6) Mit Bestätigung des Angebots bestätigt der Kunde ausdrücklich, diesen Sonderhinweis zur Kenntnis genommen zu haben und mit dessen Inhalt einverstanden zu sein.
§ 6b Sonderbedingungen für Empty-Leg-Flüge (Leerflüge)
(1) Empty-Leg-Flüge (ob als geteilter Flug pro Sitzplatz oder als exklusiver Charter) sind Positionierungsflüge von Luftfahrtunternehmen, die ausschließlich deshalb stattfinden, weil ein Flugzeug ohne Passagiere zu einem anderen Flughafen überführt werden muss (z. B. nach oder vor einem regulären Charterflug eines Drittkunden).
(2) Absoluter Vorbehalt der Durchführung (Keine Garantie): Für Empty-Leg-Flüge gibt es keine Durchführungs- oder Leistungsgarantie. Da der Flug vollständig vom Hauptcharterflug des Drittkunden abhängt, kann der ausführende Operator den Flug zu jeder Zeit – auch extrem kurzfristig bis unmittelbar vor dem geplanten Abflug – komplett absagen, zeitlich verschieben oder den Abflug- bzw. Zielflughafen ändern.
(3) Änderungsvorbehalt des Operators: Der Operator behält sich das Recht vor, den eingesetzten Maschinentyp (Flugzeugmodell), die Flugzeiten, die Streckenführung sowie die maximal zulässige Passagier- und Gepäckanzahl an Bord jederzeit und ohne vorherige Ankündigung an operative Notwendigkeiten anzupassen.
(4) Rechtsfolgen bei Absage oder Änderung (Rückerstattung):
Wird ein Empty-Leg-Flug vom Operator abgesagt oder ändern sich Flugzeiten, Flughäfen oder der Maschinentyp so erheblich, dass die Änderung für den Kunden nicht akzeptabel ist, kann der Kunde die Änderung ablehnen.
In diesem Fall wird der von dem Kunden an Luxiety gezahlte Flugpreis in voller Höhe erstattet.
Weitergehende Ansprüche ausgeschlossen: Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden gegen Luxiety (z. B. auf Schadensersatz für verpasste Anschlüsse, alternative Transportkosten/Linienflüge, Hotelübernachtungen oder Entschädigungen) sind vollständig ausgeschlossen, es sei denn, Luxiety hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
(5) Zahlungsverpflichtung des Kunden bei eigener Absage: Sofern der Empty-Leg-Flug wie geplant durchgeführt wird, gelten für den Kunden – unabhängig davon, ob es sich um einen geteilten oder exklusiven Leerflug handelt – die strikten Regeln für Sonderflüge: Eine kundenseitige Stornierung oder ein Rücktritt nach Buchung ist ausgeschlossen; bei Nichterscheinen oder eigener Absage verfällt der vereinbarte Flugpreis zu 100 Prozent.
(6) Mit Bestätigung des Empty-Leg-Angebots bestätigt der Kunde ausdrücklich, das inhärente Risiko eines Leerfluges verstanden zu haben und mit diesen Bedingungen vollumfänglich einverstanden zu sein.
§ 7 Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
(1) Verbindlichkeit des Preises: Der im Angebot ausgewiesene Preis ist für die dort aufgeführten Leistungen verbindlich.
(2) Nicht enthaltene, flugbedingte Zusatzkosten: Nicht im Preis enthalten sind kurzfristige, unvorhersehbare und flugbedingte Zusatzkosten, die nicht im direkten Einflussbereich von Luxiety liegen. Diese werden dem Kunden separat weiterberechnet. Hierzu zählen insbesondere:
Tatsächlich anfallende Enteisungskosten (De-Icing) des Fluggeräts.
Nachträgliche, vom Kunden gewünschte Umbuchungs- oder Routenänderungskosten.
Zusätzliche Flughafen-Sondergebühren (z. B. wegen unvorhergesehener Verlängerung der Öffnungszeiten/Wartezeiten auf Kundenwunsch).
Sonder-Catering, welches über den Standard des gebuchten Fluges hinausgeht.
(3) Fälligkeit bei Privatjet-Charter (Vermittlung):
Der gesamte Vermittlungs- und Flugpreis ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die feste Buchung und Freigabe des Fluges beim ausführenden Operator erfolgt ausschließlich nach vollständigem und unwiderruflichem Zahlungseingang bei Luxiety. Upgrades, finale Slot-Sicherungen oder das Bereithalten des Fluggeräts sind bis zum Zahlungseingang unverbindlich. Der Operator ist berechtigt, den Jet bei Zahlungsverzug anderweitig zu vergeben.
(4) Fälligkeit bei Linien- und Semi-Privatjetflügen (Vermittlung):
Der Ticketpreis ist sofort bei Buchung zur Zahlung fällig. Die Ticketausstellung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei verspäteter Zahlung übernimmt Luxiety keine Garantie für den Erhalt des ursprünglichen Tarifs oder der Platzverfügbarkeit.
(5) Fälligkeit bei Pauschalreisen (Veranstaltung):
Nach Abschluss des Reisevertrags und erst nach Übergabe des Reisesicherungsscheins (§ 3 Abs. 2) wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung und der Zeitpunkt der Restzahlung richten sich nach den Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung.
§ 8 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
(1) Stornierung von Privatjet-Chartern (Vermittlung): Der Kunde kann jederzeit vor dem geplanten Flugbeginn von einem vermittelten Privatjet-Chartervertrag zurücktreten (Stornierung). Im Falle eines solchen Rücktritts stehen Luxiety bzw. dem ausführenden Operator – sofern im Einzelfall keine abweichenden Bedingungen des Operators vereinbart wurden – folgende pauschalierte Stornogebühren zu:
Bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug: 10 % des Flugpreises (mindestens 1.000 €)
13 bis 3 Tage vor dem geplanten Abflug: 40 % des Flugpreises (mindestens 1.500 €)
72 bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug: 75 % des Flugpreises (mindestens 2.000 €)
Weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Abflug oder bei Nichterscheinen (No-Show): 100 % des vereinbarten Flugpreises.
Hinweis zur Beweislast: Dem Kunden bleibt es in allen vorgenannten Fällen ausdrücklich unbenommen, nachzuweisen, dass Luxiety oder dem ausführenden Operator kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
(2) Vorrang der Operator-Bedingungen: Die Stornobedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens (Operators) können von den Pauschalen in Absatz 1 abweichen (insbesondere bei internationalen Flügen oder Peak-Season-Buchungen). Die Stornobedingungen des Operators werden dem Kunden im Rahmen des Angebots gesondert mitgeteilt und gelten vorrangig.
(3) Stornierung von Linien- und Semi-Privatjetflügen (Vermittlung): Bei reinen Linien- und Semi-Privatjetflügen richten sich Rücktritt, Stornierung und Umbuchung ausschließlich nach den Tarifbestimmungen der jeweils gebuchten Fluggesellschaft. Etwaige Erstattungsansprüche bestehen ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dem Kunden und der Airline.
(4) Stornierung von Pauschalreisen (Veranstaltung): Tritt der Kunde von einer gebuchten Pauschalreise zurück, verliert Luxiety den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Luxiety ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Luxiety durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die genauen Staffeln für Pauschalreisen werden dem Kunden vor der Buchung gesondert ausgewiesen.
(5) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten ausdrücklich nicht für geteilte Flüge und Empty Legs gemäß § 6.
§ 9 Kündigung aus wichtigem Grund durch Luxiety
(1) Luxiety ist berechtigt, den Vermittlungsvertrag (bei Einzelflügen) oder den Reisevertrag (bei Pauschalreisen) mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund durch Mitteilung in Textform zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Zahlung gemäß § 7) nach erfolgloser Fristsetzung nicht erfüllt oder die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert;
b) der Kunde oder seine Passagiere die für die Durchführung des Fluges oder der Reise erforderlichen behördlichen Dokumente, Visa oder Passdaten trotz Aufforderung nicht rechtzeitig vorlegen;
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Kunde eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgibt oder konkrete, objektive Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen;
d) nachgewiesen oder dringend zu vermuten ist, dass der Kunde, seine Passagiere oder wirtschaftlich nahestehende Dritte gegen internationale Sanktionslisten (z. B. EU- oder OFAC-Sanktionen) oder grundlegende Sicherheitsbestimmungen der internationalen Luftfahrt verstoßen;
e) der geplante Flug oder die Reise aufgrund behördlicher Verbote, Embargos oder staatlicher Auflagen im Abflugs-, Transit- oder Zielland unzulässig wird.
(2) Im Falle einer berechtigten Kündigung oder eines Rücktritts durch Luxiety aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere bei Verstößen gemäß Absatz 1 lit. a bis d), behält Luxiety den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bzw. die Stornogebühren gemäß § 8 Absatz 1 bzw. Absatz 4.
§ 10 Flugausfälle, Verspätungen und operative Störungen (AOG-Regelungen)
(1) Haftungsausschluss für operative Störungen: Da Luxiety ausschließlich als Vermittlerin der Flugleistungen agiert, übernimmt Luxiety keine Verantwortung oder Haftung für Verspätungen, Verschiebungen, Routenänderungen oder Ausfälle beim Abflug oder bei der Ankunft. Die alleinige Verantwortung für die Durchführung und Sicherheit des Fluges liegt beim ausführenden Luftfahrtunternehmen (Operator). Dies gilt insbesondere für Störungen durch:
Höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen oder meteorologische Sperrungen.
Verzögerungen bei der Erteilung von Überflugs-, Einreise- oder Landegenehmigungen sowie die Zuweisung von Flughafen-Slots durch die Luftverkehrskontrolle (ATC).
Streiks, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen.
Unvorhersehbare technische Defekte am Flugzeug (AOG – Aircraft on Ground).
(2) Unterstützungspflicht bei Flugausfall / AOG: Fällt ein gebuchter Flug aus Gründen aus, die außerhalb des Einflussbereichs von Luxiety liegen (insbesondere bei AOG des vorgesehenen Jets), wird sich Luxiety nach besten Kräften und mit der gebotenen Sorgfalt bemühen, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzbeförderung (z. B. mit einem anderen Fluggerät oder über einen anderen Operator) zu vermitteln.
(3) Kosten einer Ersatzbeförderung:
Etwaige Mehrkosten, die durch die Vermittlung eines Ersatzfluggeräts entstehen (z. B. weil kurzfristig nur ein größerer oder teurerer Jet verfügbar ist), sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, der ausführende Operator übernimmt diese Kosten im Rahmen seiner eigenen Beförderungsbedingungen.
Luxiety übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit eines Ersatzfluggeräts und haftet nicht für Verzögerungsschäden oder Folgekosten des Kunden.
(4) Rücktritt bei vollständigem Ausfall: Kann kein angemessener Ersatzflug vermittelt werden oder lehnt der Kunde ein angebotenes, objektiv gleichwertiges Ersatzangebot ab, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vermittlungsvertrag berechtigt. Luxiety wird dem Kunden in diesem Fall bereits gezahlte Beträge zurückerstatten, behält jedoch das Recht, tatsächlich angefallene und nicht stornierbare Drittkosten (z. B. bereits erbrachte Catering-Leistungen oder Handling-Gebühren der Flughäfen) in Abzug zu bringen.
(5) Störungen bei Linien- und Semi-Privatjetflügen: Bei Ausfällen oder Verspätungen im Linien- und Semi-Privatjet-Betrieb richten sich sämtliche Ansprüche des Kunden (z. B. auf Ausgleichszahlungen, Umbuchung oder Betreuung) ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. EU-Fluggastrechteverordnung VO 261/2004) direkt gegen die ausführende Airline.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung von Luxiety
(1) Haftung bei reinen Vermittlungsleistungen (Einzelflüge):
Bei der Vermittlung von einzelnen Flugleistungen (§ 1 Abs. 2) haftet Luxiety ausschließlich für die ordnungsgemäße und sorgfältige Auswahl der Operators sowie die ordnungsgemäße Abwicklung des Vermittlungsauftrags.
Luxiety haftet ausdrücklich nicht für die Schlechtleistung, Nichtleistung oder Insolvenz der vermittelten Luftfahrtunternehmen oder sonstigen Leistungsträger.
Bei leicht fahrlässigen Vermittlungsfehlern ist die Haftung von Luxiety auf den dreifachen Wert des vermittelten Leistungspreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Haftung bei Pauschalreisen (Veranstaltung):
Tritt Luxiety als Reiseveranstalterin auf (§ 1 Abs. 3), richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
Die vertragliche Haftung von Luxiety für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
(3) Allgemeine Haftungsregeln:
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Luxiety uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Luxiety haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden (z. B. falsche Passagierdaten, Missachtung von Gepäckgrenzen) beruhen.
§ 12 Freistellung und Haftung des Kunden bei Schäden
(1) Verantwortung für Passagiere: Der Kunde haftet vollumfänglich für das Verhalten aller von ihm angemeldeten oder im Rahmen des Vertrages beförderten Passagiere. Er steht dafür ein, dass die Passagiere den Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals (Crew) Folge leisten und die geltenden Sicherheitsbestimmungen der Luftfahrt einhalten.
(2) Haftung für Sachschäden (Vandalismus / Verschmutzung): Der Kunde verpflichtet sich, Luxiety von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Schäden oder Forderungen freizustellen, die dem ausführenden Luftfahrtunternehmer (Operator), Hotelbetreiber oder sonstigen Dienstleistern durch ein Verschulden des Kunden oder seiner Passagiere entstehen. Dies gilt insbesondere für:
Außergewöhnliche Verunreinigungen des Flugzeuginnenraums, der Hotelzimmer oder der Transferfahrzeuge (z. B. durch Partys, Haustiere oder Missachtung des Rauchverbots), die eine professionelle Sonderreinigung oder den temporären Ausfall des Fluggeräts (AOG) nach sich ziehen.
Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen des Interieurs, der technischen Ausstattung oder des Inventars.
(3) Zoll- und Behördenstrafen: Entstehen Luxiety oder dem ausführenden Operator Kosten oder Strafen (Fines) durch Behörden, weil der Kunde oder seine Passagiere verbotene Gegenstände (z. B. Waffen, illegale Substanzen) mitführen oder gegen Zoll-, Einreise- oder Devisenbestimmungen verstoßen, ist der Kunde verpflichtet, Luxiety diese Kosten in voller Höhe zu erstatten und von allen Drittansprüchen freizustellen.
§ 13 Datenschutz
(1) Luxiety verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Passagiere ausschließlich zweckgebunden, zur Erfüllung des Vermittlungs- bzw. Reisevertrages und gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Datenweitergabe an Dritte: Zur vertragsgemäßen Durchführung der Flüge und Services ist Luxiety berechtigt und verpflichtet, relevante Daten (insbesondere Passagiernamen, Passdaten, Geburtsdaten, Gepäckdetails) an die jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmen, Abfertigungsgesellschaften (FBOs), Grenzbehörden, Hotels oder Transferdienstleister im In- und Ausland zu übermitteln. Eine Weitergabe zu Marketingzwecken an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.
(3) Die vollständigen Datenschutzbestimmungen und Betroffenenrechte sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website von Luxiety einsehbar.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Textform-Erfordernis: Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder dem zugrundeliegenden Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail, Messenger oder Buchungsplattform). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.